Grundlagen-Informationen zum Baurecht von Tiny-Häusern in Deutschland
Wird der Gedanke zum Bau eines Tiny House konkret, müssen Sie wissen, dass für einen dauerhaften Wohnsitz eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auf welchem Grundstück wie, was und wo genau gebaut werden darf, regelt in Deutschland das Baurecht. Dabei ist zu beachten, dass es in den 16 Bundesländern von Land zu Land Unterschiede in den rechtlichen Regelungen gibt. Daher sollte im Idealfall vor Beginn der Planungsphase eruiert werden, wo das zukünftige Tiny House stehen soll und sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung gesetzt werden.
Das öffentliche Baurecht in Deutschland unterteilt sich in das Bauplanungsrecht und den Bauordnungsrecht. Ersteres enthält Bestimmungen über die zulässige Bodennutzung von Grundstücken, ob ein Grundstück landwirtschaftlich, gewerblich oder als Bauland genutzt werden darf. Dies wird in einem Flächennutzungsplan für den Bereich innerhalb und außerhalb von Wohngebieten dargestellt.
Das Bauordnungsamt stellt die baulichen Anforderungen, die auf einem Grundstück zu beachten sind, wie z. B. die Form und Farbe des Daches, den Abstand zum Nachbargrundstück, die Gebäudehöhe und die Geschossfläche.
Ob ein Grundstück im Innenbereich eines Bebauungsgebietes oder im Außenbereich in Frage kommt, hängt zudem von Ihrer angestrebten Nutzung des Tiny House ab.
Für einen dauerhaften Wohnsitz können nur Grundstücke im Wohngebiet in Betracht gezogen werden. Damit geht auch einher, dass diese Grundstücke voll zu erschließen sind. Dazu zählt die Anbindung an eine Straße, und das Anschließen an Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom, Wasser und Abwasser.
Ist eine Nutzung des Tiny House als Wochenend- oder Ferienwohnung vorgesehen, ist eine Antragstellung außerhalb des bebauten Gebietes möglich. Zu bedenken hierbei ist jedoch, dass die Infrastruktur bezüglich Ver- und Entsorgungsleitung i. d. R. nicht gegeben ist.
Ist die Nutzung geklärt und ein passendes Grundstück gefunden, so kann der Bauantrag gestellt werden. Da Privatpersonen dazu nicht berechtigt sind, ist es erforderlich zu Beginn der Planung einen Bauvorlageberechtigten zu beauftragen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um einen Architekten. Zu den benötigten Unterlagen zählen z.B. der Lageplan, die Baubeschreibung, der Entwurfsplan und technische Nachweise.
Bei diesem Prozess stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung, da diese wichtigen Dokumente von uns bei der Planung und dem Bau Ihres individuellen Tiny House erstellt werden.
FAQs
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema „Tiny House Bau und Baurecht“
Grundlagen-Infos zum Baurecht von Tiny-Häusern in Deutschland
Wird der Gedanke zum Bau eines Tiny Hauses konkret, müssen Sie wissen, dass für einen dauerhaften Wohnsitz eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auf welchem Grundstück wie, was und wo genau gebaut werden darf, regelt in Deutschland das Baurecht. Dabei ist zu beachten, dass es in den 16 Bundesländern von Land zu Land Unterschiede in den rechtlichen Regelungen gibt. Daher sollte im Idealfall vor Beginn der Planungsphase eruiert werden, wo das zukünftige Tiny Haus stehen soll und sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung gesetzt werden.
Das öffentliche Baurecht in Deutschland unterteilt sich in das Bauplanungsrecht und den Bauordnungsrecht. Ersteres enthält Bestimmungen über die zulässige Bodennutzung von Grundstücken, ob ein Grundstück landwirtschaftlich, gewerblich oder als Bauland genutzt werden darf. Dies wird in einem Flächennutzungsplan für den Bereich innerhalb und außerhalb von Wohngebieten dargestellt.
Das Bauordnungsamt stellt die baulichen Anforderungen, die auf einem Grundstück zu beachten sind, wie z. B. die Form und Farbe des Daches, den Abstand zum Nachbargrundstück, die Gebäudehöhe und die Geschossfläche.
Ob ein Grundstück im Innenbereich eines Bebauungsgebietes oder im Außenbereich in Frage kommt, hängt zudem von Ihrer angestrebten Nutzung des Tiny Hauses ab. Für einen dauerhaften Wohnsitz können nur Grundstücke im Wohngebiet in Betracht gezogen werden. Damit geht auch einher, dass diese Grundstücke voll zu erschließen sind. Dazu zählt die Anbindung an eine Straße, und das Anschließen an Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom, Wasser und Abwasser.
Ist eine Nutzung des Tiny Hauses als Wochenend- oder Ferienwohnung vorgesehen, ist eine Antragstellung außerhalb des bebauten Gebietes möglich. Zu bedenken hierbei ist jedoch, dass die Infrastruktur bezüglich Ver- und Entsorgungsleitung i. d. R. nicht gegeben ist.
Ist die Nutzung geklärt und ein passendes Grundstück gefunden, so kann der Bauantrag gestellt werden. Da Privatpersonen dazu nicht berechtigt sind, ist es erforderlich zu Beginn der Planung einen Bauvorlageberechtigten zu beauftragen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um einen Architekten. Zu den benötigten Unterlagen zählen z.B. der Lageplan, die Baubeschreibung, der Entwurfsplan und technische Nachweise.
Bei diesem Prozess stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung, da diese wichtigen Dokumente von uns bei der Planung und dem Bau Ihres Tiny House erstellt werden.